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Entlastung für Angehörige

Verhinderungspflege

Der Ambulante Pflegedienst unseres Regionalverbandes und die Senioreneinrichtung Hof am Teich bieten sich als kurzzeitige Alternativen an, wenn Angehörige für eine bestimmte Zeit die Pflege der Verwandten nicht gewährleisten können.

Foto: ASB/ T.Schamberger

Die Pflege hilfsbedürftiger Angehöriger ist oft mit viel Mühe und Zeitaufwand verbunden. Ein anstehender Urlaub, ein eigener krankheitsbedingter Ausfall oder plötzliche berufliche Verpflichtungen können dann für die pflegenden Verwandten schnell zu einem Problem werden. Im Rahmen einer Verhinderungspflege springt unser Ambulanter Pflegedienst ein. In enger Abstimmung mit den Angehörigen setzen wir die notwendige Betreuung in der Wohnung der hilfsbedürftigen Menschen fort. Auf Wunsch kann die Verhindungespflege auch stationär in der Senioreneinrichtung Hof am Teich erfolgen - bis zu maximal 28 Tagen im Jahr.

Voraussetzungen, Dauer & Kosten

Voraussetzungen

  • Bescheid über Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad)
  • Kostenübernahmebescheid der Pflegekasse
  • mindestens 6 Monate Pflegebedürftigkeit

Dauer und Kosten

  • Pro Kalenderjahr besteht ein Gesamtanspruch auf Verhinderungspflege für längstens 42 Kalendertage. Hierfür erstattet die Pflegekasse maximal 1.612 Euro.
  • Erfolgt die Pflege in einer stationären Einrichtung, übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten bis zu dieser Höhe. Ausgenommen hiervon sind Kosten für Unterkunft, Verpflegung etc.
  • Dieser Betrag kann durch maximal die Hälfte des noch nicht genutzten Anspruchs auf Kurzzeitpflege (806 Euro) auf dann maximal 2.418 Euro erhöht werden. Dabei verringert sich der Anspruch auf Kurzzeitpflege entsprechend.
  • Während der Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt.