
Betreutes Einzelwohnen
In unserer Einrichtung für Betreutes Einzelwohnen leben junge Menschen eigenverantwortlich und starten so in ein selbständiges Leben.

Unser Heimverbund Bergvilla Adolf Reichwein ist eine sozial- und heilpädagogische Hilfeeinrichtung. Wir bemühen uns, Kinder und Jugendliche mit und ohne Handicap auf ein selbstbestimmtes Leben vorzubereiten. Bei uns können sich die jungen Menschen ausprobieren und ihren Tagesablauf selbständig gestalten. Dabei lernen sie mit Konflikten umzugehen. Gemeinsam suchen wir nach Wegen, ihnen die Bewältigung des Alltags zu erleichtern.
Wer sind wir?
Die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Bergvilla in Joachimsthal bietet Hilfe und Beratung in Konfliktsituationen. Wir helfen bei der Bewältigung des Alltags sowie im sozialen Miteinander von Kindern, Jugendlichen und deren Familien.
Dabei können wir auf langjährige Erfahrungen aufbauen. Unser ASB Regionalverband Barnim e.V. besteht seit 1991. Wir haben unseren Sitz in Wandlitz, nördlich von Berlin. Rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten in der Region Hilfe und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Senioren.
Zu unseren Einrichtungen gehören – neben der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Bergvilla - die Senioreneinrichtung Hof am Teich, die Tagespflegeeinrichtung Basdorfer Gärten und der Ambulante Pflegedienst des ASB Barnim. In unseren Einrichtungen für Betreutes Wohnen und für Seniorengerechtes Wohnen mit Serviceleistungen ermöglichen wir älteren Menschen ein gemeinschaftliches Wohnen.
Neben der Tagesbetreuung von Kindern in unseren beiden Kitas in Zerpenschleuse und in Stolzenhagen bieten wir auch als Träger des Freien Joachimsthaler Gymnasiums Jugendlichen ab der 7. Klasse eine Schulausbildung bis zum Abitur.
Wem helfen wir?
Wohnen & Freizeit
Zusatzleistungen & Betreuungsalter
Anträge & Kostenübernahme
Antragstellung
Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein Antrag der Sorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt. Das Jugendamt prüft den Hilfebedarf und sucht, unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts, ein passendes Angebot.
Kostenübernahme
Kostenübernahmen sind möglich durch das zuständige örtliche Jugendamt (§§ 27ff; 34 SGB VIII).
Kontakt
Ihre Fragen beantwortet Ihnen gern die Leiterin der Einrichtung, Frau Ulrike Mertinkat. Bitte nutzen Sie die angegebenen Kontaktmöglichkeiten.