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Wohnen für Jugendliche

Betreutes Einzelwohnen

In unserer Einrichtung für Betreutes Einzelwohnen in Eberswalde, Ortsteil Finow leben junge Menschen eigenverantwortlich und starten so in ein selbständiges Leben.

Foto: ASB RV Barnim e.V.

Unser Heimverbund Bergvilla Adolf Reichwein in Joachimsthal ist eine sozial- und heilpädagogische Hilfeeinrichtung für Kinder und Jugendliche mit und ohne Handicap. Wir bemühen uns besonders darum, Jugendliche auf ein selbstbestimmtes Leben vorzubereiten. Wir bieten den Jugendlichen die Möglichkeit sich auszuprobieren, ihren Alltag selbständig zu gestalten und zu lernen, mit Konflikten im Alltag umzugehen. Dabei können sie jedoch jederzeit auch auf Hilfe und Unterstützung zurückgreifen. Gemeinsam mit den jungen Menschen suchen wir nach Wegen, ihnen in unseren verschiedenen Wohngemeinschaften die Bewältigung des Alltags zu erleichtern. In unserer Einrichtung Schönholzer Straße in Eberswalde, OT Finow bieten wir die Möglichkeit des betreuten Einzelwohnens.

Wem helfen wir?

Die Wohnform Betreutes Einzelwohnen ist geeignet für Jugendliche:

  • die eine „rund-um-die Uhr-Betreuung" nicht mehr benötigen
  • deren Autonomie und Persönlichkeit noch nicht voll entwickelt ist
  • die sich vorbereiten wollen auf ein selbständiges Leben in einem eigenen Wohnraum

Wohnen & Freizeit

Jugendwohngemeinschaft

  • Die Jugendlichen wohnen in Einzelzimmern.
  • Der gemeinsam genutzte Wohnbereich umfasst eine Wohnküche und einen Sanitärbereich.
  • Ein Gartengelände bietet Sportanlagen und eine Grillecke.


Freizeitangebote

  • Anregungen für eine individuelle Freizeitgestaltung; zum Beispiel Urlaubsfahrten, Unternehmungen am Wochenende oder Aktivitäten in Vereinen

 

Zusatzleistungen & Betreuungsalter

Zusatzleistungen (Fachleistungsstunden lt. Hilfeplan)
Zusatzleistungen werden individuell vereinbart (zusätzlich buchbare Betreuungsmodule, systemische Familienberatung, Psychologe).

Aufnahmealter
Das Aufnahmealter für das Betreute Einzelwohnen liegt bei 16 Jahren. In Ausnahmefällen ist Betreutes Einzelwohnen auch ab einem höheren Alter noch möglich.

Kontakt
Ihre Fragen beantwortet Ihnen gern die Leiterin der Einrichtung, Frau Ulrike Mertinkat. Bitte nutzen Sie die angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

 

Anträge & Kostenübernahme

Antragstellung
Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein Antrag der Sorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt. Das Jugendamt prüft den Hilfebedarf und sucht, unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts, ein passendes Angebot.

Kostenübernahme
Kostenübernahmen sind möglich durch das zuständige örtliche Jugendamt nach §§ 27ff; 34 SGB VIII.

Kontakt
Ihre Fragen beantwortet Ihnen gern die Leiterin der Einrichtung, Frau Ulrike Mertinkat. Bitte nutzen Sie die angegebenen Kontaktmöglichkeiten.