
Einzel- und Familienhilfe
Neben Therapie- und Hilfsangeboten in Schulprojekten und Wohngruppen bieten wir auch klassische Formen der ambulanten Betreuung für Kinder, Jugendliche und Eltern an.

Zu den klassischen Hilfe- und Betreuungsangeboten unserer Einrichtung gehören die Einzel- und Familienhilfen. Das Angebot schließt sich unmittelbar an, nachdem eine Rückführung von betreuten Kindern und Jugendlichen aus Wohngruppen der Bergvilla in die eigene Familie erfolgt ist. Dann betreuen wir die Kinder und Jugendlichen zu Hause und entwickeln im Familienkreis Strategien zur Konfliktlösung.
Wer sind wir?
Die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Bergvilla in Joachimsthal bietet Hilfe und Beratung in Konfliktsituationen. Wir helfen bei der Bewältigung des Alltags sowie im sozialen Miteinander von Kindern, Jugendlichen und deren Familien.
Dabei können wir auf langjährige Erfahrungen aufbauen. Unser ASB Regionalverband Barnim e.V. besteht seit 1991. Wir haben unseren Sitz in Wandlitz, nördlich von Berlin. Rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten in der Region Hilfe und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Senioren.
Zu unseren Einrichtungen gehören – neben der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Bergvilla - die Senioreneinrichtung Hof am Teich, die Tagespflegeeinrichtung Basdorfer Gärten und der Ambulante Pflegedienst des ASB Barnim. In unseren Einrichtungen für Betreutes Wohnen und für Seniorengerechtes Wohnen mit Serviceleistungen ermöglichen wir älteren Menschen ein gemeinschaftliches Wohnen.
Neben der Tagesbetreuung von Kindern in unseren beiden Kitas in Zerpenschleuse und in Stolzenhagen bieten wir auch als Träger des Freien Joachimsthaler Gymnasiums Jugendlichen ab der 7. Klasse eine Schulausbildung bis zum Abitur.
Wem helfen wir?
Die Bergvilla Adolf Reichwein bietet ein differenziertes Angebot für junge Menschen mit Kommunikations- und Bindungsstörungen, einschließlich Störungen im autistischen Spektrum. Wir helfen ebenso bei kinderpsychiatrischen Störungsbildern, die einer sozialpädagogischen-, heilpädagogischen bzw. therapeutischen Betreuung und Förderung bedürfen.
Wie helfen wir?
Anträge & Kostenübernahme
Antragstellung
Voraussetzung für eine Aufnahme in einer Wohneinrichtung der Bergvilla ist ein Antrag der Sorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt bzw. beim Grundsicherungsamt auf Eingliederungshilfe. Das Jugendamt/Grundsicherungsamt prüft den Hilfebedarf und sucht, unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes, ein passendes Angebot.
Kostenübernahme
Kostenübernahmen sind möglich durch das zuständige örtliche Jugendamt/Grundsicherungsamt nach §§ 27ff; 34; 35a SGB VIII und Grundsicherungsamt nach SGB IX und SGB XII (SGB = Sozialgesetzbuch)