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Individuelle Hilfen

Einzel- und Familienhilfe

Neben Therapie- und Hilfsangeboten in Schulprojekten und Wohngruppen bieten wir auch klassische Formen der ambulanten Betreuung für Kinder, Jugendliche und deren Eltern an.

Foto: ASB/ Hannibal

Zu den klassischen Hilfe- und Betreuungsangeboten unserer Einrichtung gehören die Einzel- und Familienhilfen. Das Angebot schließt sich unmittelbar an, nachdem eine Rückführung von betreuten Kindern und Jugendlichen aus Wohngruppen der Bergvilla in die eigene Familie erfolgt ist. Dann betreuen wir die Kinder und Jugendlichen zu Hause und entwickeln im Familienkreis Strategien zur Konfliktlösung.

Wem helfen wir?

Die Bergvilla Adolf Reichwein bietet ein differenziertes Angebot für junge Menschen mit Kommunikations- und Bindungsstörungen, einschließlich Störungen im autistischen Spektrum. Wir helfen ebenso bei kinderpsychiatrischen Störungsbildern, die einer sozialpädagogischen-, heilpädagogischen bzw. therapeutischen Betreuung und Förderung bedürfen.

Wie helfen wir?

stationäre Jugendhilfeangebote

  • drei Intensivgruppen für je 6 Kinder, davon zwei Gruppen mit heilpädagogischer Ausrichtung
  • eine heilpädagogische Intensivgruppe für 4 Kinder
  • eine heilpädagogisch-therapeutische Gruppe
  • eine sozial- und heilpädagogische Gruppe
     

teilstationäre Jugendhilfeangebote

  • eine Jugendwohngruppe
  • eine betreute Wohngemeinschaft für seelisch behinderte junge Erwachsene
     

ambulante Jugendhilfeangebote

  • betreutes Einzelwohnen
  • Einzelfallhilfe
  • Erziehungsbeistand und Betreuungshilfe
  • sozialpädagogische Familienhilfe
     

therapeutische Bildungsangebote

  • ein Schulprojekt, mit dem Ziel, die Kinder und Jugendlichen wieder in die Regelschule einzubinden
  • ein Schulprojekt mit dem Ziel des Erreichens eines Schulabschlusses (einfache Bildungsreife)
  • Integrationsplätze im Freien Gymnasium in Joachimsthal
     

therapeutische Angebote

  • psychologische Beratung, Diagnostik und Therapie
  • Video-Home-Training
  • systemische Familienberatung

Anträge & Kostenübernahme

Antragstellung
Voraussetzung für eine Aufnahme in einer Wohneinrichtung der Bergvilla ist ein Antrag der Sorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt bzw. beim Grundsicherungsamt auf Eingliederungshilfe. Das Jugendamt/Grundsicherungsamt prüft den Hilfebedarf und sucht, unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes, ein passendes Angebot.

Kostenübernahme
Kostenübernahmen sind möglich durch das zuständige örtliche Jugendamt/Grundsicherungsamt nach §§ 27ff; 34; 35a SGB VIII und Grundsicherungsamt nach SGB IX und SGB XII (SGB = Sozialgesetzbuch)