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Schülerhilfe

Joachimsthaler Arche

Im Rahmen des Projektes Joachimsthaler Arche werden Schülerinnen und Schüler - in Kooperation mit Jugendhilfe und Schule - in kleinen Lerngruppen individuell betreut und gefördert.

Foto: ASB RV Barnim e.V. / DHA

In der Joachimthaler Arche finden sich zwei kleine Lerngruppen zusammen. Sie bestehend aus je drei Schülerinnen und Schüler. Im vertrauten Miteinander werden schulverweigernde Kinder im Einzelunterricht pädagogisch und therapeutisch betreut. Ziel ist es, sie so zu fördern, dass ihre schulische, familiäre und soziale Integration wieder gelingt.

Wem helfen wir?

Die Initiative ist geeignet für Schülerinnen und Schüler

  • die Störungen des Sozialverhaltens zeigen.
  • die gravierende Lerndefizite haben, die ihnen vorübergehend das Lernen in einer Regelschule unmöglich machen.
  • die nach längerer Schulverweigerung einen neuen Zugang zu täglicher Lernarbeit finden müssen.
  • die aufgrund ständiger Misserfolge in ihrer eigenen Lebensgeschichte neues Selbstbewusstsein finden müssen.
  • die durch den Aufbau eigener sozialer Fähigkeiten sich schulischen Verpflichtungen stellen können.
  • deren Leistungen durch eine individuelle Betreuung gefördert werden können, um sie wieder an schulisches Arbeiten heranzuführen.


Aufnahmealter
Schülerinnen und Schüler der Primarstufe

 

Wie helfen wir?

Wir helfen auf der Grundlage von individuell abgestimmten Betreuungsplänen.

  • kleine Lerngruppen mit maximal 6 Schülerinnen und Schüler
  • Einzelunterricht
  • individuelle pädagogische und therapeutische Betreuung
  • Förderung der schulischen, familiären und sozialen Bindungen
  • Hilfe durch qualifizierte sozialpädagogische sowie therapeutische Fachkräfte und schulische Lehrkräfte

 

Wo helfen wir?

Anschrift
Joachimsthaler Arche
Mühlenstraße 60
16247 Joachimsthal

Ansprechpartnerin
Frau Ulrike Mertinkat
Leiterin der Bergvilla

Kontakt
Telefon: 033361-212
Fax: 033361-64000
Email: {w6l~R.3?&S]Deng|TOvafP]#[^]&Tu8uzwD1Q}mQIoC5djK2

Webseite
Kontakformular

 

Wie kann man teilnehmen?

Voraussetzungen
Eine Förderung kann gewährt werden nach §§ 27 SGB VIII (Sozialgesetzbuch) und BbgSchulG (Brandenburger Schulgesetz). Antragsberechtigt sind die Eltern der betreffenden Schülerinnen und Schüler.

Kontakt
Bitte wenden Sie sich an Frau Ulrike Mertinkat, Leiterin der Bergvilla. Nutzen Sie bitte den gelb-roten Kontaktbutton rechts oben auf dieser Seite.