
Therapeutische Hilfen
Unsere Hilfs- und Betreuungseinrichtungen ermöglichen unterschiedliche Therapieangebote für Kinder und Jugendliche mit Kommunikations- und Bindungsstörungen.

Ziel unserer Hilfsangebote ist der Neuaufbau oder der Erhalt bestehender familiärer Strukturen. Kinder, Jugendliche und Eltern erhalten konkrete Unterstützung und Lösungsmöglichkeiten in schwierigen Phasen der familiären Erziehung oder der schulischen und beruflichen Ausbildung.
Neben unterschiedlichen Formen der systemischen Familienberatung gehören dazu auch unsere Schulprojekte Joachimsthaler Arche und Lern– und Lehrwerkstatt W.i.d.Z. Das Freie Joachimsthaler Gymnasium bietet darüber hinaus eine schulische Förderung im Sekundarstufe-II-Bereich.
Wer sind wir?
Die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Bergvilla in Joachimsthal bietet Hilfe und Beratung in Konfliktsituationen. Wir helfen bei der Bewältigung des Alltags sowie im sozialen Miteinander von Kindern, Jugendlichen und deren Familien.
Dabei können wir auf langjährige Erfahrungen aufbauen. Unser ASB Regionalverband Barnim e.V. besteht seit 1991. Wir haben unseren Sitz in Wandlitz, nördlich von Berlin. Rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten in der Region Hilfe und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Senioren.
Zu unseren Einrichtungen gehören – neben der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Bergvilla - die Senioreneinrichtung Hof am Teich, die Tagespflegeeinrichtung Basdorfer Gärten und der Ambulante Pflegedienst des ASB Barnim. In unseren Einrichtungen für Betreutes Wohnen und für Seniorengerechtes Wohnen mit Serviceleistungen ermöglichen wir älteren Menschen ein gemeinschaftliches Wohnen.
Neben der Tagesbetreuung von Kindern in unseren beiden Kitas in Zerpenschleuse und in Stolzenhagen bieten wir auch als Träger des Freien Joachimsthaler Gymnasiums Jugendlichen ab der 7. Klasse eine Schulausbildung bis zum Abitur.
Therapeutische Eltern- und Familienarbeit
Psychologische Hilfen
Therapeutische Hilfen im Schulbereich
Anträge & Kostenübernahme
Antragstellung
Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein Antrag der Sorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt bzw. beim Grundsicherungsamt auf Eingliederungshilfe. Das Jugendamt/Grundsicherungsamt prüft den Hilfebedarf und sucht, unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes, ein passendes Angebot.
Kostenübernahme
Kostenübernahmen sind möglich durch das zuständige örtliche Jugendamt nach §§ 27ff; 34; 35a SGB VIII und Grundsicherungsamt nach SGB IX und SGB XII (SGB = Sozialgesetzbuch)
Kontakt
Ihre Fragen beantwortet Ihnen gern die Leiterin der Bergvilla, Frau Ulrike Mertinkat. Bitte nutzen Sie die angegebenen Kontaktmöglichkeiten.